Aushang v. Dezember 2005

4.Änderung der Umlagenordnung über die Erhebung der Umlagen für die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung des Flecken Apenburg Auf der Grundlage des § 104 Abs. 3 Nr.1 und § 106 Absatz 1 und 2 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 31.08.1993 in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit §§ 6 und 91 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt(GO LSA) vom 05.10.1993 in der zur Zeit gültigen Fassung und § 4 der Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern zweiter Ordnung im Flecken Apenburg hat der Gemeinderat des Flecken Apenburg in seiner Sitzung vom 01.11.2005 folgende 4.Änderung der Umlagenordnung beschlossen.

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Der § 1 wird ersetzt und erhält folgend Fassung: Die Umlage wir auf 6,50 € pro Hektar und Jahr festgesetzt, Diese Umlage gilt solange fort bis durch eine Änderung der Umlagenordnung die Umlage neu festgesetzt wird.

§ 2
Die 4. Änderung der Umlagenordung tritt mit Wirkung vom 01.01.2006 in Kraft.

Apenburg, den 5.11.2005

Selzner Bürgermeister Dienstsiegel

                   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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