Aushang v. 1.3.2006

 

 

Haushaltssatzung des Flecken Apenburg für das Haushaltsjahr 2006

Auf Grund des § 92 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 5.10.1993 in der zur Zeit geltenden Fassung,
hat der Gemeinderat des Flecken Apenburg in seiner Sitzung am 21.2.2006 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen:

§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird im Verwaltungshaushalt
                                                                                      in der Einnahme auf 875.200 Euro
                                                                                      in der Ausgabe auf 875.200 Euro

im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 261.200 Euro
                                    in der Ausgabe auf 261.200 Euro

festgesetzt.

§2
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt

§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in
Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H.

                        b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
                                       300 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                 300 v. H.

Apenburg, d. 1.3.2006

     Selzner
    
Bürgermeister

Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt nach § 94 Abs. 3 Satz 1 GO LSA vom 2.4.2006 bis 3.5.2006 zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Apenburg öffentlich aus

                   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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